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18.12.2014

Mindestlohngesetz - Pflicht zur Arbeitsaufzeichnung bei Angestellten


Aus dem Mindestlohngesetz, das zum 01.01.2015 in Kraft tritt, besteht im Gebäudereiniger-Handwerk für alle Beschäftigten, d.h. auch für die Angestellten und die nicht vom Mindestlohntarifvertrag erfassten gewerblichen Arbeitnehmer, eine Pflicht zur Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeiten (Beginn, Ende und Dauer). Vgl. Sie insoweit unsere Ausführungen im Mitglieder-Info 5/2014, S. 4 f.

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07.10.2014

Umweltmanagement: Neuer Konvoi ab Dienstag, 9. Dezember 2014
Interessenten können sich bis 22. Oktober 2014 anmelden

Das Service-Angebot unserer Landesinnung „Umweltmanagement im Konvoi“, das umfangreich durch das Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert wird, vgl. Mitglieder-Infos 3-4/2014, stößt bei unseren Mitgliedern inzwischen auf starken Zuspruch.

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06.10.2014

Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
Verhindern wir gemeinsam die Änderung der Gemeindeordnung!

Bereits mehrfach haben wir über ein Vorhaben der Landesregierung berichtet, die Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass Kommunen künftig wieder verstärkt privatwirtschaftliche Tätigkeiten ausführen können. Vgl. insoweit unseren letzten ausführlichen Artikel im Mitglieder-Info Nr. 6/2013.

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Das neue Rentenrecht erleichtert die befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersrente



Das “Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherungen”, RV-Leistungsverbesserungsgesetz, das am 01. Juli 2014 in Kraft getreten ist, erleichtert die befristete Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters nach Erreichen der Regelaltersrente.

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29. August 2014

Umsatzsteuer-Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
Neues Vordruckmuster USt 1 TG


Nachdem der Bundesfinanzhof durch ein Urteil die bisherige Umsatzsteuerregelung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers im Bau- und Gebäudereinigungsleistungsbereich in Frage stellte und sich hieraus insbesondere im Baubereich große Probleme ergaben, hat der Gesetzgeber reagiert und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers neu geregelt.

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