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19.04.2024

Newsletter Nr. 7-2024 

1. Mitarbeiter-Kampagne 2024 für die LG 1: Unser Verband wirbt auf Social Media wieder aktiv für Sie als Arbeitgeber  

2. Azubi-Kampagne 2024: Google-Anzeigen lotsen Interessierte zu unseren Ausbildungsbetrieben

3. Praktika: neue hilfreiche Info-Website des BDA

  

 

1. Mitarbeiter-Kampagne 2024 für die LG 1: Unser Verband wirbt auf Social Media wieder aktiv für Sie als Arbeitgeber

Um Arbeitswillige für Jobs in der Unterhaltsreinigung zu interessieren, hat unser Verband dieses Jahr erneut 10.000 € in eine Social-Media-Kampagne investiert. Seit April 2024 werden baden-württembergischen Nutzern von Instagram und Facebook wieder aktiv aktualisierte Creatives (Werbebilder) und Reels (Werbeclips) eingespielt. 

Instagram:

instagram2024screenshot.png

Facebook:


facebook-screenshot2024.png


Die Werbeeinspielungen leiten Interessenten auf unsere mehrsprachige Landing-Page mit Umkreissuche,

Landingpage_MAer_2024_1.png

…worüber die Interessenten die Mitgliedsbetriebe in ihrem Umkreis finden, zu diesen weitersurfen und sich per Muster-Mail auch direkt online bei diesen bewerben können:

Landingpage_MAer_2024_2.png

Wichtig, damit die Bewerbungen nicht versehentlich bei Ihnen untergehen:

Bitte informieren Sie Ihr Verwaltungsteam, dass die standardisierten E-Mails von no-reply@die-gebaeudedienstleister-bw.de mit dem Betreff „Bewerbung als Reinigungskraft“ kein Spam sind.

Tipp: Erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit als Arbeitgeber und werden Sie Follower

Allen Mitgliedsbetrieben, die ein eigenes Profil auf Instagram oder Facebook haben, empfehlen wir unseren Profilen zu folgen, so dass Interessierte auch innerhalb der sozialen Medien von unserem Profil direkt zu Ihnen als Follower weitersurfen können und Sie auch auf diesem Weg als Arbeitgeber wahrgenommen werden.

Unser Instagram-Profil lautet:        gebaeudereiniger_bw

Unser Facebook-Profil lautet:         Gebäudedienstleister BW



 

2. Azubi-Kampagne 2024: Google-Anzeigen lotsen Interessierte zu unseren Ausbildungsbetrieben  

Um diejenigen, die in Baden-Württemberg nach einem geeigneten Ausbildungsplatz googeln, für eine Ausbildung als Gebäudereinger/in zu interessieren, haben unsere Verbände dieses Jahr erneut 5.000 € in eine Google-Ads-Kampagne investiert.

Seit April 2024 werden bei der Eingabe bestimmter Schlagwörter immer wieder Anzeigen eingespielt,

fgoogleAdAzuibi_Screenshot.png

welche beim Anklicken zu unserer Landingpage führen:

Landingapge_Azubis2024_screenshot.png

Hier finden sich vielfältige Informationen zur Gebäudereiniger-Ausbildung und u.a. auch eine Umkreissuche zu unseren Ausbildungsbetrieben.

 

3. Praktika: neue hilfreiche Info-Website des BDA

Praktika sind nachweislich eines der wirksamsten Instrumente zur beruflichen Orientierung: 61 % der Unternehmen gewinnen ihre Azubis über Praktika. Neben den klassischen Schülerbetriebspraktika rücken zunehmend weitere Zielgruppen in den Fokus: Freiwillige oder geförderte Praktika nach Verlassen der Schule, Einstiegsqualifizierungen, digitale Praktika oder auch Unternehmenspraktika für Lehrkräfte.

Je nach Art des Praktikums sind jedoch unterschiedliche Aspekte zu beachten und es gelten unterschiedliche Regelungen. Erstmals sind nun Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Haftungs- und Versicherungsfragen, zu Vergütung, Vertrag und Kündigung bei Praktika gebündelt an einer Stelle zu finden: https://praktika-berufsorientierung.de

Diese Website wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT betrieben.

Im Infoblatt und der zugehörigen Website finden Unternehmen, die Praktikumsplätze anbieten wollen, alle wichtigen Infos zu den Praktikumsformaten am Übergang Schule – Beruf.

Über den folgenden Link kann online individuell ermittelt werden, ob eine in Aussicht genommene Form des Praktikums zu vergüten ist oder nicht:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html

Sofern diese Prüfung ergibt, dass die gewählte Praktikumsform vergütungspflichtig ist, sind in der gewerblichen Gebäudereinigung der Rahmentarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag anzuwenden.

Detailseite Suchservice

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