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16.09.2022

Newsletter Nr. 293

1. Bundesarbeitsministerium bestätigt Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages zum 1. Oktober 2022

2. Neues Infektionsschutzgesetz tritt zum 1. Oktober2022 in Kraft

  • FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht in bestimmten Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie Alten-und Pflegeheimen) auch für Reinigungskräfte
  • Neuregelung des § 59 Absatz 1 IfSG

3. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 15.09.2022 sowie hilfreiche Links zum Thema

 

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