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13.01.2017

Droht Arbeitgebern für jede verspätete oder unvollständige Lohnzahlung eine Verzugspauschale von 40 €?

Löhne und Gehälter sind korrekt und pünktlich zu zahlen. Wenn ein Arbeitnehmer sein Entgelt zu spät oder unvollständig erhält, muss sein säumiger Arbeitgeber damit rechnen, dass sein Arbeitnehmer von ihm (zusätzlich zu Verzugszinsen und einem ggf. entstehenden konkreten Verzugsschaden) auch eine Verzugsschadenspauschale von 40 € verlangt.

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