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09.11.2016

Pflichtabgleich des Personals mit der EU-Sanktionsliste (Antiterrorliste)

Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet zu prüfen, dass ihr Personal nicht auf der "Antiterrorliste" steht. Um den Abgleich EDV-technisch zu vereinfachen, bieten verschiedene Anbieter entsprechende Programme an, deren Ergebnisprotokolle die Unternehmen archivieren sollten.

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