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9. Oktober 2013

Die neuen Tarifverträge – Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Bundesanzeiger

Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des neuen Mindestlohntarifvertrages im Bundesanzeiger am 8.10.2013 ist die letzte Hürde auf dem Weg zu unseren neuen Lohntarifverträgen genommen:

Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 20.07.2013 tritt damit per Rechtsverordnung zum 1. November 2013 mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2015 in Kraft. Damit verbunden werden die neu vereinbarten Löhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützt.

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